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Anmeldung für nicht gewerbliche Brennholzkunden am Forstbetrieb Ebrach startet

(Ebrach, 31.08.2023) In der Einschlagssaison 2023/24 bietet der Forstbetrieb Ebrach der Bayerischen Staatsforsten wieder Brennholz für nicht gewerbliche Kunden aus dem regionalen Einzugsbereich des Forstbetriebes an.

Grundsätzlich ist die Brennholznutzung Teil der nachhaltigen und naturnahen Bewirtschaftung des Staatswaldes und somit ein Beitrag zum Klimaschutz, denn ein Festmeter Buchenholz entspricht rund 200 Liter Heizöl. Da die Holzvorräte jedoch begrenzt sind, konnten im vergangenen Jahr nicht alle Holzwünsche erfüllt werden. Der Forstbetrieb nutzt maximal die Menge, die nachwächst abzüglich ca. 15 %, die im Wald als Totholz verbleiben und somit Insekten, Pilzen und anderen Pflanzen als Lebensraum dienen. Alle Stämme, die eine sogenannte höherwertige Nutzung ermöglichen, werden an die regionalen Sägewerke für Möbel oder Bauholz verkauft. Ein kleiner Rest wird als Brennholz verwertet.

Interessenten für Selbstwerbungslose oder Polterholz können sich bis zum 11. November 2023 nach Möglichkeit per E-Mail unter oder unter der Telefon-Nummer 09553-9897-0 bzw. den Durchwahlen -13 oder -15 während der Geschäftszeiten am Forstbetrieb in Ebrach anmelden. Anmeldungen, die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, können i.d.R. nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Anmeldung über die Forstreviere ist nicht möglich. 

Der Verkauf von Brennholz ist begrenzt auf die nachhaltige Nutzungsmöglichkeit und Mengennachfrage der vergangenen Jahre, sofern die Nachfrage die Liefermöglichkeiten übersteigt, werden Bestandskunden bevorzugt berücksichtigt. 

Der Verkauf von Polterholz erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen (max. 20 Ster / Kunde). Ein Qualifizierungsnachweis für den Umgang mit der Motorsäge (z.B. „Motorsägenschein“ bzw. eine entsprechende Berufsausbildung oder Berufserfahrung) muss, soweit Arbeiten mit der Motorsäge im Staatswald durchgeführt werden, nachgewiesen werden können. Die Verwendung von biologisch abbaubaren Betriebsstoffen (Kettenhaftöl und Sonderkraftstoff) ist bei der Aufarbeitung im Wald verpflichtend. Für Selbstwerbungslose ist eine geeignete Maschinenausstattung i.d.R. notwendig.

Für das Einschlagsjahr 2023/2024 gelten folgende Brennholzrahmenpreise (brutto):

32,- € / Ster für Laubholz / Hartholz in Selbstwerbung

18,- € / Ster für Nadelholz / Weichlaubholz in Selbstwerbung

62,- € / Ster für Laubhartholz im Verkauf frei Waldstraße (entspricht ca. 89,- € /m³)