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Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen

Der Gutachterausschuss des Landkreises Schweinfurt hat in seiner Sitzung am 12.05.2022 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 neu festgelegt.

 

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens in EUR/qm für die Mehrheit der Grundstücke in einer Bodenrichtwertzone und bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines „repräsentativen“ (fiktiven) Bodenrichtwertgrundstücks. In die Ermittlung der Bodenrichtwerte flossen die tatsächlichen Grundstücksverkäufe der Jahre 2020 und 2021 ein.  Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte wird grundsätzlich der unkontaminierte und lastenfreie Zustand vorausgesetzt. Bodenrichtwerte werden vorrangig anhand geeigneter Kaufpreise aus der Kaufpreissammlung abgeleitet. Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Es können keine Ansprüche daraus abgeleitet werden. Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten weisen den Wert aus, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

 

Die Bodenrichtwerte wurden für die Nutzungsarten Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, gewerbliche Baufläche sowie für land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen (Ackerland, Grünland und Wald) und für Photovoltaik- und Windenergieflächen ermittelt.

 

Die Richtwertliste liegt ab sofort für die Dauer eines Monats in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, Zimmer 21, Brunnengasse 5, 97447 Gerolzhofen während der allgemeinen Geschäftszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus:

Montags        8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

Dienstags      8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr,

Mittwochs      8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

Donnerstags  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr,

Freitags          8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

 

 

Die Bodenrichtwertliste ist demnächst für jedermann über das Geoportal Bayern (http://www.bodenrichtwerte.bayern.de) bzw. der Homepage des Landkreises Haßberge abrufbar.

Bei berechtigtem Interesse ist es auch möglich außerhalb dieser Zeit von der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse der Landkreise Haßberge und Schweinfurt in Haßfurt Auskunft über die Richtwerte zu erhalten (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

 

Gerolzhofen, 04.07.2022

Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen

gez.

Wozniak,

Gemeinschaftsvorsitzender

 

 

Bild zur Meldung: Dingolshausen