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Überprüfungsplan 2024 für die Funkalarmierung

Überprüfungsplan 2024 für die Funkalarmierung siehe Downloadbereich unten

Die Alarmauslösung erfolgt an den in beigefügten Kalender angegebenen Samstagen jeweils zwischen 11.45 Uhr und 12.00 Uhr durch die ILS.

 

Beim Ertönen des Feueralarms (1 Minute Dauerton, 2 x unterbrochen) ist von einem Beauftragten die Durchsage des im Feuerwehrhaus aufgestellten Funkweckers abzuhören.

 

Bei Nichtanlaufen der Sirene ist zur Feststellung der Fehlerquelle zunächst zu prüfen, ob die Sirene mit Handauslösung läuft. Es ist deshalb im Sirenenschaltkasten der Auslöseknopf kurz anzudrücken. Läuft der Sirenenmotor an, kann sofort wieder abgeschaltet werden. In diesem Falle ist mit einer Störung in der Funkeinrichtung der Sirene zu rechnen.

Bei einer Störung der gemeindeeigenen Funkeinrichtung der Sirene ist bei unterzeichnetem  Wartungsvertrag die Fa. Hörmann (Tel. 08091/5630351) zu verständigen.

Gleichzeitig ist bei Eintritt und der Beseitigung einer Störung die ILS (Tel.09721/4753-0) sofort zu verständigen um nötigenfalls eine erneute Auslösung durchzuführen.

 

Es wird gebeten, die Feuerwehrkommandanten in geeigneter Weise hiervon zu unterrichten

 

Ein gesondertes Schreiben bezüglich der Durchführung des bundesweiten Warntages und der landesweiten Probealarmierung „Warnung der Bevölkerung“ wird nach Bekanntwerden der Überprüfungstermine rechtzeitig zugesandt.

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Landratsamt