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Grundsteuererklärung - Abgabefrist endet am 02. Mai 2023

Bis 2. Mai 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag 1. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in Bayern eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben

 

Siehe Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Steuern im Downloadbereich unten

 

Bild zur Meldung: Finanzamt Schweinfurt