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Grundsteuerreform in Bayern - Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet am 31.01.2023
Bis 31. Januar 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag 1. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Siehe Schreiben des Finanzamts Schweinfurt im Downloadbereich unten
Bild zur Meldung: Finanzamt Schweinfurt
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