Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Appell an Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Schweinfurt

Weiterhin hohe Corona-Fallzahlen in der Region – Gesundheitsamt, Krankenhäuser und Polizei Schweinfurt rufen zur Einhaltung der Hygieneregeln auf

 

 

Landkreis Schweinfurt. Die Corona-Fallzahlen in Stadt und Landkreis Schweinfurt sind weiterhin hoch. Über die Osterfeiertage könnten die Infektionen aufgrund vermehrter Kontakte nochmals zunehmen. Daher rufen das Gesundheitsamt, die Krankenhäuser in Stadt und Landkreis sowie die Polizeiinspektion Schweinfurt nochmals verstärkt zur Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen auf.

 

Die aktuelle Situation in den Krankenhäusern in Stadt und Landkreis Schweinfurt ist angespannt. Es werden vermehrt auch jüngere Menschen in den Krankenhäusern behandelt, die schwerere Verläufe zeigen und auch ohne gravierende Vorerkrankungen auf Intensivstationen behandelt und beatmet werden müssen. Zusätzlich lässt sich, bedingt durch die Virusmutationen, eine erhöhte Ansteckungsrate feststellen. Bisher erkrankten bei einem Fall in einer Kernfamilie nur wenige Familienmitglieder, seit einigen Wochen zeichnet sich jedoch ab, dass sich zunehmend die gesamte Familie mit SARS-CoV-2 infiziert.

 

Das Gesundheitsamt Schweinfurt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger angesichts dieser angespannten Situation, insbesondere über die Osterfeiertage, aber auch darüber hinaus, weiterhin Kontakte zu reduzieren und sich an die allgemeinen Kontaktbeschränkungen zu halten. Demnach darf sich im Landkreis ein Haushalt sowie ein weiterer Haushalt, jedoch maximal 5 Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt. In der Stadt Schweinfurt beschränkt sich der Kontakt weiterhin auf Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich eine weitere Person. Der Schwerpunkt sollte mit Blick auf die derzeitige Lage auf dem engsten Familienkreis liegen, damit eine mögliche Infektion nachvollziehbar bleibt.

 

Bitte beachten Sie weiterhin - auch bei Treffen im Freien - die allgemein bekannten AHA-L-Regeln!

Abstand halten, Hygieneregeln einhalten (u.a. regelmäßiges Händewaschen, Niesen und Husten in die Armbeuge), Alltagsmaske tragen, regelmäßiges Lüften von Innenräumen.

 

Aufgrund der Virusmutationen und der steigenden Belastung durch Covid-Patientinnen- und Patienten bittet die Geomed-Kreisklinik die Angehörigen um Verständnis, dass Besuche im Krankenhaus nur mit vorheriger Absprache mit den Ärzt/innen und in diesem Fall nur in Ausnahmesituationen möglich sind.

 

Im Krankenhaus St. Josef sowie im Leopoldina Krankenhaus gilt über Ostern und darüber hinaus ein Besuchsverbot. Das heißt: Besuche sind grundsätzlich nicht gestattet und nur in Ausnahmefällen möglich.

 

Weitere Informationen zu möglichen Ausnahmeregelungen in den einzelnen Kliniken finden Sie über die jeweilige Website.

 

Der Schutz der Patient/innen und Mitarbeiter/innen hat nach wie vor oberste Priorität. Die aufgetretenen Mutationen sind, so ist die bisherige Erfahrung, hochansteckend und befallen vermehrt jüngere, nicht vorerkrankte Menschen. Sie verursachen durchaus schwere und sogar tödliche Verläufe. Die aktuelle Situation lässt leider keine Alternative zum Besuchsverbot zu.

Die Krankenhäuser in Stadt und Landkreis Schweinfurt werden die Pandemieentwicklung aufmerksam und umfassend verfolgen und die Entscheidung diesbezüglich immer wieder überprüfen, da sie sich der Herausforderungen und Belastungen für Patient/innen und Besucher/innen bewusst sind.

 

Bei allem Verständnis für das Bedürfnis der Menschen appelliert auch die Polizei Schweinfurt mit Blick auf das anstehende Osterwochenende weiterhin an die Bevölkerung, sich an die Bestimmungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu halten.

Bei Ausflügen und Freizeitaktivitäten sollte unbedingt darauf geachtet werden, allzu belebte Orte zu meiden und notfalls auf weniger frequentierte Ziele auszuweichen.

Anlass der Bitte ist die steigende Anzahl von Mitteilungen hinsichtlich Zusammenkünften von mehreren Haushalten im öffentlichen Raum sowie im privaten Bereich.

 

Die Kontaktbeschränkungen gelten auch auf Spiel- und Bolzplätzen. Zudem ist nur kontaktfreie Sportausübung gestattet.

 

 

 

Bild zur Meldung: Landratsamt Schweinfurt