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Haushalt 2024: Der Landkreis Schweinfurt handelt zielgerichtet und kostenbewusst

    

Der Kreistag hat mit großer Mehrheit den Haushalt des Landkreises verabschiedet – Erhöhung der Kreisumlage fällt moderat aus 

 

Landkreis Schweinfurt. Der Kreistag hat den Haushalt 2024 des Landkreises Schweinfurt verabschiedet. Damit wurde laut Landrat Florian Töpper die Grundlage „für konkretes kommunalpolitisches Handeln, für Stabilität und Weiterentwicklung“ geschaffen. 

 

„Gute Politik, das heißt für mich: Sachlichkeit und Professionalität. Aber eben auch: Leidenschaft und Freude an den Aufgaben, die uns anvertraut sind“, sagte Töpper. Dabei komme es auf klare Schwerpunktsetzung an, auf solide Vorbereitung und schließlich eine stringente Umsetzung. Das alles unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel: „Maßhalten bleibt das Gebot und trotzdem dürfen wir uns nicht zurückhalten, wenn es darum geht, die Bedürfnisse des ländlichen Raums mit Nachdruck zu vertreten und hier bin ich dankbar für die große Geschlossenheit in den Gremien über die Fraktionsgrenzen hinweg“, erklärte Töpper. 

 

Töpper betonte, dass der Landkreis in den vergangenen Jahren seinen Aufgaben immer konsequent nachgekommen ist und dies mit sichtbarem Erfolg. Als Beispiel nannte er den ohne erhebliche Kostensteigerungen abgeschlossenen Neubau des Beruflichen Schulzentrums - mit Gesamtkosten von 57,8 Millionen Euro das größte Bauprojekt in der Geschichte des Landkreises. Die gelungene Umsetzung sei Anlass genug, auf das Erreichte stolz zu sein, noch viel mehr aber sei sie Ansporn, weitere wichtige Projekte anzugehen und umzusetzen. Hierzu bekräftigte Töpper, dass Bildungspolitik auch in Zukunft Schwerpunkt bleibe. 

 

Die Teilumstellung des ÖPNV ist im vergangenen Jahr durch den überregional beachteten Piloten „callheinz“ im Süden des Landkreises gelungen, das erfolgreiche Projekt wird nun im laufenden Jahr 2024 auf die weiteren Landkreisteile ausgeweitet. Angesichts der Bevölkerungsprognose der Regierung von Unterfranken ist es sicherlich eine Notwendigkeit, öffentliche Verkehrsmittel auf dem Land nutzerfreundlich und barrierefrei zur Verfügung stellen, um insbesondere auch die Mobilität einer immer älter werdenden Bevölkerung zu ermöglichen. Gemäß der Vorausberechnung der Regierung wird im Landkreis Schweinfurt bis 2042 die Bevölkerungszahl erfreulicherweise um 1,2 Prozent zunehmen, allerdings wird ein großer Teil der Einwohnerinnen und Einwohner der Bevölkerungsgruppe der 65-Jährigen oder älter angehören. 

 

Der Haushalt 2024 gliedert sich in den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt. 

 

Der Ergebnishaushalt (enthalten sind die laufenden Erträge und Aufwendungen) hat 2024 ein PRESSEMITTEILUNG Seite 2 von 2 Volumen von 138,8 Mio. Euro (Vorjahr: 132,3 Mio. Euro) und schließt mit einem Defizit von 4,7 Mio. Euro. Dieses Defizit ist zulässig, weil in den Vorjahren Überschüsse erwirtschaftet werden konnten. Neben den Kosten für die Leistungen des Landratsamtes hat der Landkreis insbesondere folgende Aufgaben zu finanzieren: 

 

- weiterführende Schulen 

- Sozial- und Jugendhilfe 

- Gesundheitsversorgung 

- Abfallwirtschaft 

- Straßen und öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 

 

Im Jahr 2024 steigen die Nettokosten für den ÖPNV voraussichtlich um 4,2 Mio. Euro auf 6,5 Mio. Euro. Hintergrund ist zum einen die erforderliche Umstellung auf gemeinschaftliche Verkehre und die geplante Ausweitung der Bedarfsverkehre („callheinz“). Daneben tragen auch Steigerungen bei den Personalkosten (+1,4 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr – verursacht vor allem durch Tariferhöhungen) zu der Ausweitung des Ergebnishaushaltes bei. 

 

Der Finanzhaushalt enthält vor allem die Bereiche Investitionen und Finanzierung (das heißt Darlehensaufnahme/Tilgung). Für Investitionen sieht der Haushalt 2024 Ausgaben von 10,7 Mio. Euro vor. Für die Jahre 2025-2027 ist ein deutlich höherer Investitionsbedarf von insgesamt ca. 92 Mio. Euro (v.a. für Schulen und Infrastrukturprojekte) zu erwarten. 

 

Die Einnahmen aus Gebühren und Entgelten sowie aus Zuweisungen/Zuschüssen reichen nicht aus, um den Finanzbedarf des Landkreises zu decken. Die Landkreise haben (wie die Bezirke) keine eigenen Steuereinnahmen. Der kommunale Steueranteil fließt in Bayern vollständig den Gemeinden zu und die Landkreise und Bezirke schöpfen ihren Bedarf über Umlagen (Kreisumlage bzw. Bezirksumlage) ab. Im Jahr 2024 erhöht der Landkreis seinen Hebesatz für die Kreisumlage um einen Punkt auf 41,5 Prozent. Dieser Hebesatz liegt aber immer noch deutlich unter dem unterfränkischen und bayerischen Durchschnitt, das heißt, die Gemeinden im Landkreis Schweinfurt werden trotz dieser Erhöhung im Vergleich mit anderen Landkreisen eher moderat belastet.

 

 

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